Antrag auf Bezuschussung von Maßnahmen aus Mitteln der Jungbläserförderung

 

 

Ermäßigungen

Der Förderverein Posaunenarbeit im Bereich der EKKW

(www.foerderverein-posaunenarbeit-ekkw.de) unterstützt das

Posaunenwerk durch die Finanzierung des Geschwisterrabatts.

Wir danken dem Förderverein und allen seinen Mitgliedern, dass

damit diese Ermäßigung auch weiterhin möglich sein wird.

Der Geschwisterrabatt

wird ab dem zweiten Kind aus einer Familie

gewährt.

Er beträgt bei Freizeiten von einem Zeitraum bis 5 Tagen 25% des

Teilnehmerpreises für Jugendliche. Bei Freizeiten ab 6 Tagen Dauer

beträgt der Geschwisterrabatt 50% des Teilnehmerpreises für

Jugendliche, maximal jedoch 150 . Bedingung für eine Förderung

ist die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Der Förderantrag www.foerderverein-posaunenarbeit-ekkw.de/förderrichtlinien/

kann nach Beendigung der Freizeit an den Förderverein Posaunenarbeit

gestellt werden.

Wir möchten, dass alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit

haben, an unseren Lehrgängen teilzunehmen, auch, wenn in der

Familie das Geld knapp ist. Sprechen Sie einen der Landesposaunenwarte

an, denn es gibt im Posaunenwerk einen Härtefall-Fond.

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage streng vertraulich!

 

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