Gottesdienste im Freien

Anordnungen der Landkreise

Bitte beachtet die Verschärfungen der Regeln durch die Landkreise! In vielen Landkreisen ist für öffentliche Veranstaltungen das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch am Sitzplatz vorgeschrieben. Diese Regelung ist rechtsverbindlich!
Die Regelungen IV behalten auch in Zeiten steigender Infektionszahlen ihre Gültigkeit. Sie wurden mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und einem Gesundheitsamt abgestimmt und von dem Aerosolforscher Dr. Scheuch überprüft. Alle bescheinigen einen hohen Sicherheitsstandard, auch für die momentane Zahl von Neuansteckungen.(22.10.2020).
Wir bitten Euch, auf die Einhaltung der Hygieneregeln sehr streng zu achten, dies gilt vor, während und nach jeder Veranstaltung. Wichtig ist, dass, wie in allen Bereichen des täglichen Lebens, eine Infektion auch bei Beachtung unserer Empfehlungen nicht ausgeschlossen werden kann.
Grundsätzlich ist zu beachten:

  • Mindestabstand 1,5 m | Für das Musizieren gelten differenzierte Abstände
  • Pflicht zur Mund-Nasenbedeckung bei ausnahmsweiser Unterschreitung des Mindestabstands
  • Nies-Husten-Etikette
  • Häufiges Händewaschen oder Desinfizieren, insbesondere nach Kontakt mit Kondensat
  • Keine Weitergabe von Gegenständen
  • Kein Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmungen)
  • Erstellung eines Hygieneplans zu Regelungen IV, dieser muss vom Träger (Kirchenvorstand,...) genehmigt werden
  • Erstellung eines Hygieneprotokolls für jede Veranstaltung, Aufbewahrung 4 Wochen
  • Erstellung einer Anwesenheitsliste für jede Veranstaltung, Aufbewahren 4 Wochen
  • Bei typischen Krankheitsanzeichen ist die Teilnahme verboten, ebenso bei wissentlichem Kontakt mit einem an Covid-19 erkrankten Menschen in den letzten 14 Tagen vor der Veranstaltung
  • Bei Rückkehr aus einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten
  • Wir empfehlen die Berufung eines oder mehrerer Hygienebeauftragten

 

  • Musikalische Veranstaltungen im Freien (Gottesdienste, Proben, Auftritte und Konzerte) müssen im Einklang mit den Verordnungen des Landes und den Anordnungen und Ausführungsregeln der örtlichen Behörden und unter Berücksichtigung der nachfolgenden grundsätzlichen Regelungen stattfinden. Unabhängig davon sind die Regeln des Nachbarschaftsrechts und des Lärmschutzes zu berücksichtigen.  Da die Regelungen regional unterschiedlich sind und sich oft ändern, müsst Ihr diese bitte selbst in Erfahrung bringen. Eine besondere Teilnehmendenbegrenzung gibt es kirchlicherseits nicht.

Abstandsregeln

  • Mindestabstände beim Spiel von Blasinstrumenten 2 m in alle Richtungen.
  • Alle Musizierenden 3 m von den Zuhörenden entfernt.

Hygieneregeln

  • Kein Ausblasen des Kondensats, kein Hindurchpusten durch das Instrument, vorsichtiges Ablassen des Kondensats auf den Boden, das Kondensat soll dort vertrocknen
  • Eigenes Equipment für jede/n Bläser*in: Instrument, Notenständer, Noten, Pflegemittel, Bleistift
  • Flöten sitzen in der ersten Reihe, bei Flötenensemble nur einreihiges Sitzen

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