Antrag auf Bezuschussung von Maßnahmen aus Mitteln der Jungbläserförderung
Ermäßigungen
Der Förderverein Posaunenarbeit im Bereich der EKKW
(www.foerderverein-posaunenarbeit-ekkw.de) unterstützt das
Posaunenwerk durch die Finanzierung des Geschwisterrabatts.
Wir danken dem Förderverein und allen seinen Mitgliedern, dass
damit diese Ermäßigung auch weiterhin möglich sein wird.
Der Geschwisterrabatt
wird ab dem zweiten Kind aus einer Familie
gewährt.
Er beträgt bei Freizeiten von einem Zeitraum bis 5 Tagen 25% des
Teilnehmerpreises für Jugendliche. Bei Freizeiten ab 6 Tagen Dauer
beträgt der Geschwisterrabatt 50% des Teilnehmerpreises für
Jugendliche, maximal jedoch 150 €. Bedingung für eine Förderung
ist die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Der Förderantrag www.foerderverein-posaunenarbeit-ekkw.de/förderrichtlinien/
kann nach Beendigung der Freizeit an den Förderverein Posaunenarbeit
gestellt werden.
Wir möchten, dass alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit
haben, an unseren Lehrgängen teilzunehmen, auch, wenn in der
Familie das Geld knapp ist. Sprechen Sie einen der Landesposaunenwarte
an, denn es gibt im Posaunenwerk einen Härtefall-Fond.
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Anfrage streng vertraulich!