Die Wahlen des Vorsitzenden des Posaunenwerks und des Landesposaunenrates stehen an.

Diese wichtigen Entscheidungen können Sie mitbestimmen! Kommen Sie zum Bläsertag 2017 am Samstag, 4. November 2017!

 

Der Landesposaunenrat ist das leitende Gremium des Posaunenwerks. Ihm gehören 9 gewählte Mitglieder und deren Stellvertreter an sowie 9 Mitglieder von Amts wegen (Vorsitzender, Landeskirchenmusikdirektor, Vertreter des Landeskirchenamtes, 3 Landesposaunenwarte, Präsident des Kirchenchorverbands, Vertreter von Hephata, Vertreter des Gnadauer Verbands).

 

Die Amtsperiode dauert 4 Jahre und umfasst zahlreiche Aufgaben, die in den Leitsätzen des Posaunenwerks unter 3.3.2. vermerkt sind. Hier ein Auszug der wichtigsten:

Förderung der Posaunenarbeit, Aufstellung des Haushaltsplans, Festsetzung von Richtlinien für die Arbeit des Posaunenwerks, Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters, Mitwirkung bei der Anstellung von Berufsarbeitern im Posaunenwerk, Erörterung der Arbeitsberichte der Landesposaunenwarte.

 

Im Zuge der aktuellen Diskussionen über das Zukunftskonzept für die Kirchenmusik gibt es beispielsweise einen Ausschuss des Landesposaunenrates, der sich mit der Positionierung zu diesen befasst,ein weiterer bereitet die Gründung eines Fördervereins vor. Der Landesposaunenrat kommt viermal jährlich zu einer Sitzung zusammen. Seine Ausschüsse tagen häufiger, außerdem engagieren sich die Mitglieder bei den Großveranstaltungen des Posaunenwerks.

 

Wie Sie sehen, ist der Landesposaunenrat wichtig für die Arbeit in unserer Landeskirche und ist auf Ihre Unterstützung angewiesen. Umfangreiche Informationen und Formulare hierzu, erhielten unsere Posaunenchöre Anfang August, nutzen Sie diese, um sich zu informieren und Ihre Kandidatur zu erklären.

 

Auf dem Bläsertag 2017 am Samstag, dem 4.November 2017, wird neben dem Landesposaunenrat auch der Vorsitzende des Posaunenwerks vom Rat selbst und den Kreisbeauftragten unseres Werkes gewählt. Seine erneute Kandidatur hat Pfr. Jörg Scheer im Rundschreiben 2/2017 bekanntgegeben.

 

 

Zurück