Posaunenwerk
  • Posaunenchorproben

    Anordnungen der Landkreise

    Bitte beachtet die Verschärfungen der Regeln durch die Landkreise! In vielen Landkreisen ist für öffentliche Veranstaltungen das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung auch am Sitzplatz vorgeschrieben. Diese Regelung ist rechtsverbindlich! 
    Die Regelungen IV behalten auch in Zeiten steigender Infektionszahlen ihre Gültigkeit. Sie wurden mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und einem Gesundheitsamt abgestimmt und von dem Aerosolforscher Dr. Scheuch überprüft. Alle bescheinigen einen hohen Sicherheitsstandard, auch für die momentane Zahl von Neuansteckungen.(22.10.2020).
    Wir bitten Euch, auf die Einhaltung der Hygieneregeln sehr streng zu achten, dies gilt vor, während und nach jeder Veranstaltung. Wichtig ist, dass, wie in allen Bereichen des täglichen Lebens, eine Infektion auch bei Beachtung unserer Empfehlungen nicht ausgeschlossen werden kann.  

    Grundsätzlich ist zu beachten:

    • Mindestabstand 1,5 m | Für das Musizieren gelten differenzierte Abstände
    • Pflicht zur Mund-Nasenbedeckung bei ausnahmsweiser Unterschreitung des Mindestabstands
    • Nies-Husten-Etikette
    • Häufiges Händewaschen oder Desinfizieren, insbesondere nach Kontakt mit Kondensat
    • Keine Weitergabe von Gegenständen
    • Kein Körperkontakt (Händeschütteln, Umarmungen)
    • Erstellung eines Hygieneplans für Regelungen IV, dieser muss vom Träger (Kirchenvorstand,...) genehmigt werden
    • Erstellung eines Hygieneprotokolls für jede Veranstaltung, Aufbewahren 4 Wochen
    • Erstellen von Anwesenheitslisten für jede Veranstaltung. Die Adressen der Teilnehmenden können auf einem gesonderten Blatt aufgeführt werden und müssen bei wöchentlich wiederkehrenden Veranstaltungen nicht auf der Anwesenheitsliste vermerkt werden. Das Adressblatt ist zusammen mit den Listen aufzubewahren. Aufbewahren der Listen 4 Wochen
    • Bei typischen Krankheitsanzeichen ist die Teilnahme verboten, ebenso bei wissentlichem Kontakt mit einem an Covid-19 erkrankten Menschen in den letzten 14 Tagen vor der Veranstaltung
    • Bei Rückkehr aus einer vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region sind die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten
    • Wir empfehlen die Berufung eines oder mehrerer Hygienebeauftragten

    Detailregelungen für Musik in geschlossenen Räumen:

    Mindestplatz pro Musiker*in 10 m²
    Empfohlene Mindestraumhöhe1 5 m
    Empfohlener Mindestabstand beim Spielen 2 m
    Mindestabstand zu Besucher*innen 3 m
    Mindestabstand zur Ensembleleitung 3 m
    maximales Probenintervall am Stück² 30 Minuten
    Mindestdauer Lüftungspause³ 10 Minuten

    1Ist die Raumhöhe geringer, sollten Abstände und Mindestplatz erhöht werden, damit die Aerosolkonzentration nicht zu stark ansteigt. Aerosole steigen zunächst nach oben, bevor sie wieder absinken. Je nach Raumklima und Größe der Aerosole vertrocknen sie bei diesem Vorgang. Bei hohen Räumen ist die Gefahr daher geringer.

    ²Bei ständiger Durchlüftung oder größerem Raumvolumen bezogen auf die Teilnehmendenzahl kann das maximale Intervall auf 45 Minuten erweitert werden.

    ³Lüften mit dem Ziel des vollständigen Austauschs der Raumluft. Wir empfehlen beim Lüften das Tragen einer MNB. Umluftanlagen sollten ausgeschaltet werden. Abluftanlagen, die einen sechsfachen Luftwechsel des Raumvolumens je Stunde erreichen, minimieren die Aerosolkonzentration zuverlässig. 


    Hygieneregelungen:

    • Kein Ausblasen des Kondensats, kein Hindurchpusten durch das Instrument, vorsichtiges Ablassen des Kondensats auf den Boden, das Kondensat soll dort vertrocknen
    • Verzicht auf Buzzing, Mundstückblasen, Atemübungen, Körperübungen
    • Eigenes Equipment für jede/n Bläser*in: Instrument, Notenständer, Noten, Pflegemittel, Bleistift
    • Flöten sitzen in der ersten Reihe, bei Flötensensemble nur einreihiges Sitzen

     

    Bei Proben im Freien gelten die Regeln für Gottesdienste im Freien.

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