Die Kreisposaunenwartinnen und Kreisposaunenwarte und ihre Stellvertretungen werden von den Posaunenchören jedes Kreisverbands für die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Ihre Aufgaben sind:
- Unterstützung der Arbeit der Landesposaunenwarte
- Einberufung und Leitung der Chorvertreterversammlungen
- Verwaltung des Budgets für die Arbeit der Posaunenchöre auf Kirchenkreisebene
- Organisation und gegebenenfalls gelegentlich Leitung der Kreisproben
- Mithilfe bei der Organisation von Events auf Kreisebene (Kriesposaunenfesten, Workshops mit externen Dozenten, etc.)
Sie stimmen sich dabei eng mit dem jeweils zuständigen Landesposaunenwart ab und werden von diesem unterstützt.