Posaunenwerk
  • Kreisposaunenwartinnen und Kreisposaunenwarte

    Die Kreisposaunenwartinnen und Kreisposaunenwarte und ihre Stellvertretungen werden von den Posaunenchören jedes Kreisverbands für die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Ihre Aufgaben sind:

    • Unterstützung der Arbeit der Landesposaunenwarte
    • Einberufung und Leitung der Chorvertreterversammlungen
    • Verwaltung des Budgets für die Arbeit der Posaunenchöre auf Kirchenkreisebene
    • Organisation und gegebenenfalls gelegentlich Leitung der Kreisproben
    • Mithilfe bei der Organisation von Events auf Kreisebene (Kriesposaunenfesten, Workshops mit externen Dozenten, etc.)

    Sie stimmen sich dabei eng mit dem jeweils zuständigen Landesposaunenwart ab und werden von diesem unterstützt.