Posaunenwerk
  • Anmelde- und Teilnahmebedingungen

    Für alle unsere Lehrgänge und Freizeiten gelten folgende allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen, die Sie durch Ihre Anmeldung akzeptieren. Änderungen dieser allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen bedürfen der Textform.


    Anmeldung

    Für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin benötigen wir eine separate Anmeldung. Wir nehmen Ihre Anmeldung als Online-Anmeldung entgegen. Wenn Sie sich auf einem anderen Weg anmelden wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.
    Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine automatisierte Übertragungsbestätigung. In Ausnahmefällen kann es passieren, dass diese Bestätigung verschickt wird, obwohl die Veranstaltung bereits voll ausgebucht ist. Diese Bestätigung stellt deswegen noch keinen verbindlichen und abgeschlossenen Anmeldevorgang dar. Sie erhalten, in der Regel wenige Tage nach der Übertragungsbestätigung, eine Mitteilung, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen können. Erst mit Zugang einer Anmeldebestätigung sind Sie verbindlich angemeldet.
    Trotz sorgfältiger Planung kann es vorkommen, dass wir Leistungen, die in der Ausschreibung enthalten sind, anpassen müssen, wobei erhebliche Änderungen ausgeschlossen sind.


    Kinder und Jugendliche

    Minderjährige Teilnehmer/innen können nur durch Ihre Sorgeberechtigten verbindlich angemeldet werden. Sie benötigen zusätzlich zur Anmeldung einen Freizeitpass. Dieser Freizeitpass geht Ihnen mit dem Informationsschreiben rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung zu. Bitte drucken Sie den Freizeitpass aus und füllen ihn aus. Der Pass muss von einem/r Erziehungsberechtigten und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin unterschrieben werden.


    Informationsschreiben

    Rechtzeitig vor Beginn des Lehrgangs erhalten Sie eine E-Mail mit verschiedenen Dateianhängen:

    • Das Informationsschreiben enthält alle wichtigen Details
    • Für minderjährige Teilnehmer/innen: der Freizeitpass, der ausgefüllt und unterschrieben zu Beginn der Veranstaltung der Veranstaltungsleitung vorgelegt werden muss. Ohne den Freizeitpass ist eine Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.
    • Den Vordruck für die Einverständniserklärung in die Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos. Bitte füllen Sie diese Erklärung aus und bringen Sie sie zur Veranstaltung mit, wenn Sie mit der Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos einverstanden sind. Erklärungen siehe unten.


    Teilnehmerbeitrag/Einzelzimmerzuschlag

    Sie erhalten nach dem Ende der Veranstaltung via Email eine Rechnung von uns. Der Teilnehmerbeitrag enthält die Kosten für die Kursgebühren, die Unterkunft und die Verpflegung bei privater Anreise. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern. Bei einigen Veranstaltungen können wir ein begrenztes Kontingent an Einzelzimmern vergeben (Einzelzimmerzuschlag). Wir vergeben dieses Kontingent in der Reihenfolge der Anmeldungen. Ist das Einzelzimmerkontingent aufgebraucht, können keine weiteren Einzelzimmer vergeben werden. Ein Anspruch auf Einzelzimmer besteht daher nicht.


    Regelung für die Veröffentlichung von Fotos/Videos

    Zusammen mit dem Informationsschreiben erhalten Sie eine Einverständniserklärung, mit der Sie einer Veröffentlichung der von uns während der Veranstaltung gemachten Fotos/Videos im Rahmen von gedruckten Artikeln oder Interviews über das Posaunenwerk und, getrennt davon, der Veröffentlichung auf der Homepage des Posaunenwerks zustimmen können. Sie haben auch die Möglichkeit, sich die Bilder vor der Veröffentlichung zumailen zu lassen, um erst dann einer Veröffentlichung zuzustimmen. Sie können beide
    Formulare auch downloaden unter www.posaunenwerk-ekkw.de in der Rubrik Downloads
    unter „Formulare“ (Einverständniserklärung Fotos). Sie sind nicht verpflichtet, einer
    Veröffentlichung zuzustimmen.


    Regelung für Abmeldungen

    Ihre Online-Anmeldung ist verbindlich. Sollten Sie an der Veranstaltung, für die Sie sich
    angemeldet haben, nicht teilnehmen können, kann ein Dritter an Ihrer Stelle teilnehmen, der
    die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt (z.B. hinsichtlich musikalischer Vorkenntnisse oder
    Fähigkeiten). Andernfalls werden wir Ihnen eine angemessene Entschädigung (maximal bis zu der Höhe der uns durch Ihre Abmeldung entstehenden Kosten) in Rechnung stellen.
    Bitte melden Sie sich im Verhinderungsfall unbedingt ab, da wir Ihnen sonst die volle
    Teilnehmergebühr berechnen müssen. Die Abmeldung bedarf der Textform.
    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.


    Teilnahme am Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

    Unser Haus nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
    nicht teil. Wir gehen davon aus, dass etwaige Unstimmigkeiten zu Vertragsangelegenheiten
    auch ohne ein solches Verfahren einvernehmlich geklärt werden können